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ecoDMS - Bereits signierte Dokumente nachsignieren!

Sie müssen Ihre bereits signierten Dokumente nachsignieren!

 

Müssen tun Sie gar nichts, es empfiehlt sich allerdings zum Schutze Ihrer Daten ...

 

Durch Signaturen lassen sich Daten und Dokumente versiegeln und man kann nachträgliche Änderungen erkennen sowie den Ersteller überprüfen.

Immer moderner werdende IT ist inzwischen jedoch in der Lage, ursprüngliche Daten auch ohne Verfügbarkeit des Signaturschlüssels lesbar zu machen.  Die Zertifikate, die den Algorithmus und den Schlüssel definieren haben daher eine Art Verfallsdatum. Man kann diesen Gültigkeitszeitraum für die gleichen Algorithmen auch einfach verlängern, was allerdings ein gewisses Risiko birgt. Daher wäre das Nachsignieren noch bevor der alte Algorithmus geknackt wird eine sicherere Variante. Zu beachten ist hierbei, dass die erfolgten Signaturen nicht ihre Rechtsgültigkeit verlieren, sondern nur das Zertifikat.

Ausgehend von einem zwei- bis dreijährigen Gültigkeitszeitraum einer qualifizierten Signatur und einer 30-jährigen Aufbewahrungspflicht von Dokumenten wird das Nachsignieren zu einer kontinuierlichen Aufgabe.

Rz. 134 Schreiben BMF 14.11.2014

„Bei Einsatz von Kryptografietechniken ist sicherzustellen, dass die verschlüsselten Unterlagen im DV-System in entschlüsselter Form zur Verfügung stehen. Werden Signaturprüfschlüssel verwendet, sind die eingesetzten Schlüssel aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht endet, wenn keine der mit den Schlüsseln signierten Unterlagen mehr aufbewahrt werden müssen.“

 

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