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ecoDMS - GoBD

GoBD-Konformität

 

Die seit dem 1. Januar 2015 gültigen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, kurz „GoBD“ wurden mit Schreiben vom 14. November 2014 durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) herausgegeben.

Die GoBD legt vorrangig fest, wie durch Softwaresysteme die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung umgesetzt werden müssen.

 

Die Bezeichnung „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ verbirgt sich hinter der Abkürzung und lässt bereits anhand des langen Namens die Inhalte dieser Vorschrift durchblicken. 

Mit ecoDMS ist es Unternehmen jeder Art möglich, die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ zu erfüllen. 

Ihre Daten werden sicher aufbewahrt und sind gegen unberechtigten Zugriff abgesichert. Die Bearbeitung archivierter Daten sowie das Löschen kann gesperrt oder auf wenige bestimmte System-Benutzer beschränkt werden. Durch entsprechende Protokolle kann der Verlauf einer im System gespeicherten Datei vom Eingang bis hin zur Löschung sicher verfolgt werden.

Eine ordnungsgemäße Konfiguration der Aufbewahrungsfristen sorgt dafür, dass die Daten auch bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht dauerhaft und vor allem sicher gespeichert sind. Ferner kann durch gezielte Zugriffsberechtigungen der Zugang zum System nur auf berechtigte Benutzer eingeschränkt werden. 

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen können Sie das Schreiben des BMF zu den GoBD online abrufen.

 

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