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ecoDMS - Nur zertifizierte Verfahrensdokumentationen!

Gültigkeit besitzen nur zertifizierte Verfahrensdokumentationen!

 

So es denn rechtswirksame Zertifikate gäbe ...

 

Verfahrensdokumentation:

Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnis der Dokumentenprozesse müssen vollständig und plausibel aus der Verfahrensdokumentation ersichtlich sein. Anhand dieses Dokuments müssen Sie anschließend nachweisen können, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Aufbewahrung von Daten und Belegen in Ihrem Unternehmen erfüllt sind.

Eine ganz klare Aussage hierzu gibt das BMF-Schreiben vom 14.11.2014:

Rz. 180: Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme – werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt.

Rz. 181: „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Das heißt, es gibt keine rechtswirksamen und verbindlichen Zertifikate, Prüfsiegel oder Testate, die eine Verfahrensdokumentation verbindlich „gültig“ machen. Sie sind eine marketingstrategische Erfindung der DMS-Branche.

 

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