Die Änderung der Dokumente ist nach dem Scannen verboten!
Wer lückenlos hostorisiert, darf auch ändern, weil ...
Inhaltliche Gleichheit gilt
Nur die Inhalte müssen unverändert sein, nicht aber die Visualisierung.
Die Umwandlung in ein anderes Format ist grundsätzlich zulässig, allerdings darf dabei die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt werden und ebenso dürfen auch keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.
Die Unveränderbarkeit der Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen können Sie wie folgt sicherstellen:
- mittels Hardware durch unveränderbare und fälschungssichere Datenträger
- mittels Software durch Sicherungen, Sperren, Festschreibungen, Löschmerkern, automatischen Protokollierungen, Historisierungen und Versionierungen
- organisatorisch mit Zugriffsberechtigungskonzepten