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ecoDMS - BSI TR-RESISCAN ist verbindlich

Für einen Richter ist das BSI TR-RESISCAN "verbindlich"!

 

Falsch weil ...

 

Der BSI TR 03138 RESISCAN wurde am 20. März 2013 durch das BSI mit dem Anspruch veröffentlicht, den „Stand der Technik“ zu definieren.

Ziel sollte eine Erhöhung der Rechtssicherheit beim ersetzenden Scannen sein. Allerdings ist es nicht sicherer als das übliche ordnungsgemäße Erfassungsverfahren und hat eine starke Ausrichtung auf den Einsatz digitaler Signaturen und Verschlüsselungen, was wiederum lediglich eine Schein-Sicherheit erzeugt. Zusätzlich führt es zu erheblich erhöhten Kosten im Scanbetrieb sowie erhöhten Aufbewahrungskosten im DMS.

Die Empfehlungen lauten daher:

- prüfen Sie, ob eine Schutzklasse „normal“ ausreichend ist und vermeiden Sie möglichst den Einsatz von Signaturen,
  da dies einen Schutzbedarf von „hoch“ erzwingt

- etablieren Sie klare Arbeitsanweisungen und Kontrollen

- halten Sie Ihre Verfahrensdokumentation aktuell

 

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